Hallo,
habe gerade diese Seite gefunden und finde sie sehr interessant.
Ich versuche die Beslastungsgrenzen eine Bohle mit 2,5 m x 5cm (Höhe) und 28 cm (Breite)
zu sehen.
Wie sind bei der Auswertung die Begriffe "erlaubt" und "nötig" zu verstehen.
Handelt es sich bei "erlaubt" um erlaubt im statischen (noch zulässigen) Sinne.
Bei ²nötig" um eine Empfehleung?
Wie weit sind wir vom noch (ca.) Knickpunkt entfernt.
Handelt es sich bei dem Begriff Gebrauchstauglichkeit um einen rechtlich unwichtigen Teil?
Es ist mir natürlich schon klar, dass die Tragfähigkeit erheblich höher wäre wenn die Bohle
hochkannt gedreht wird (Höhe 28cm, Breite 5 cm) oder ein Balken verwandt wird.
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.
Gruss
Bodo